Der Kunde wird im Folgenden als Gegenpartei bezeichnet. In den vorliegenden
Geschäftsbedingungen sind unter der anderen Partei auch zu verstehen: die Aufsichtsperson, das
Familienmitglied oder der Betreuer des Kindes oder der/die Besucher, der/die das Kind im Namen
des Kindes begleitet/begleiten.
Das Kind bzw. die Kindergruppe wird im Folgenden als Kunde bezeichnet.
Ballorig kann neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch andere Hausordnungen
anwenden, die ebenfalls Bestandteil des Vertrages sind.
Vorbehaltlich der im vorstehenden Absatz dieses Artikels genannten Hausordnung sind andere
Geschäftsbedingungen nur dann und insoweit Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen
Vertrages, als beide Parteien dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.
Die unkommentierte Annahme und Zurückbehaltung eines Angebots oder einer Auftragsbestätigung
durch den Vertragspartner, auf die auf diese Bedingungen verwiesen wird, gilt als Zustimmung zu
deren Geltung.
Vereinbarungen können sowohl mündlich als auch schriftlich abgeschlossen werden. Mündliche
Vereinbarungen sind für Ballorig erst nach schriftlicher Bestätigung durch Ballorig bindend oder so
bald Ballorig mit der Vertragserfüllung mit Zustimmung der anderen Partei begonnen hat.
Ergänzungen oder Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstige Änderungen
oder Ergänzungen des Vertrages werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch Ballorig
verbindlich.
ARTIKEL 2: DIE VEREINBARUNG
Nur vor Vertragsschluss hat der Vertragspartner das Recht, das Kinderspielparadies zu besichtigen
und dann etwaige Beanstandungen gegenüber Ballorig zu äußern.
Ballorig stellt dem Vertragspartner und dem Kunden das Kinderspielparadies zur Verfügung. Der
Vertragspartner und der Kunde haben das Recht, die im Kinderspielparadies vorhandenen sanitären
Anlagen, das Restaurant etc. zu nutzen.
Weitere Einzelheiten, wie, aber nicht beschränkt auf die Vertragslaufzeit oder -dauer, die Größe des
Kinderkreises und etwaige besondere Vereinbarungen, werden in der Vereinbarung selbst
festgehalten. Im Zusammenhang mit der Vertragsdauer werden das Start- und Enddatum bzw. die
Start- und Endzeit eindeutig festgehalten. Der Vertrag erlischt automatisch nach Ablauf des
vereinbarten Datums oder Zeitraums oder der Uhrzeit.
Ballorig ist berechtigt, den Vertrag vorzeitig mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Kunde
trotz vorheriger Abmahnung seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder der Vertragspartner die
für alle geltende Hausordnung nicht einhält. In der vorgenannten Situation schuldet die Gegenpartei
weiterhin den vereinbarten Preis, der dann sofort fällig und zahlbar ist.
ARTIKEL 3: ANGEBOTE
Alle Angebote, Kostenvoranschläge, Preislisten etc. von Ballorig sind freibleibend, es sei denn, sie
enthalten eine Annahmefrist. Enthält ein Angebot oder Angebot ein unverbindliches Angebot und
wird dieses von der Gegenpartei angenommen, hat Ballorig das Recht, das Angebot innerhalb von 2
Werktagen nach Zugang der Annahme zu widerrufen.
Abgebildete und zur Verfügung gestellte Broschüren und/oder Modelle usw. sind nur indikativ.
Hieraus können keine Rechte abgeleitet werden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart.
ARTIKEL 4: PFLICHTEN VON BALLORIG
Ballorig ist verpflichtet, der Gegenpartei und dem Kunden Zugang zum Kinderspielparadies zu
gewähren, es sei denn, es besteht eine solche gestörte Beziehung zwischen der Gegenpartei oder
dem Kunden einerseits und Ballorig andererseits, insbesondere bei wiederholten und/oder
schwerwiegende Verstöße gegen diese Bedingungen oder die Hausordnung, die nach Ermessen von
Ballorig eine Fortsetzung des Vertrages von Ballorig nicht mehr zumuten lassen.
Ballorig sorgt dafür, dass das Kinderspielparadies – soweit zumutbar und möglich – kindgerecht und in
einem ordentlichen Pflegezustand ist.
Ballorig ist verpflichtet, die sanitären Anlagen zur Verfügung zu stellen und der Gegenpartei oder
dem Kunden Zugang zu diesen zu gewähren.
Ballorig garantiert die Solidität und Sicherheit des zur Verfügung gestellten Kinderspielparadieses.
Ballorig ist verpflichtet, fachkundiges Personal bereitzustellen.
ARTIKEL 5: PFLICHTEN DES KUNDEN/DER ANDEREN PARTEI
Die Gegenpartei und der Kunde verpflichten sich zur strikten Einhaltung der Hausordnung. Verstöße
des Kunden gelten als Verstöße des Vertragspartners selbst.
Der Vertragspartner und der Kunde sorgen dafür, dass das Kinderspielparadies ordentlich und sauber
bleibt. Abfälle sind in den entsprechenden Abfallbehältern zu entsorgen.
Mängel an (Teilen) des Kinderspielparadieses sowie Beschädigung, Verlust, Diebstahl, Beschädigung
oder Zerstörung von Gegenständen sind Ballorig unverzüglich unter Angabe aller Einzelheiten zu
melden.
ARTIKEL 6: ZAHLUNG
Die Zahlung erfolgt in bar oder auf die im Vertrag festgelegte Weise.
Wenn eine Rechnung nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist nicht vollständig bezahlt wurde:
A. Die Gegenpartei schuldet Ballorig Verzugszinsen in Höhe von 2 % pro Monat, die auf die
Hauptsumme kumuliert zu berechnen sind. Teile eines Monats gelten dabei als ganze Monate;
B. Ballorig ist berechtigt, der Gegenpartei für jede an die Gegenpartei gerichtete Zahlungserinnerung,
Mahnung etc. einen Betrag von mindestens 20,00 € Verwaltungskosten zu berechnen. Ballorig wird
dies im Vertrag und/oder auf der Rechnung angeben.
Nach Ermessen von Ballorig kann der Vertrag unter den vorstehenden oder entsprechenden
Umständen ganz oder teilweise aufgelöst werden, ohne dass es einer weiteren Inverzugsetzung oder
gerichtlichen Intervention bedarf, auch verbunden mit einem Schadensersatzanspruch.
Kommt die Gegenpartei ihren Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht nach, ist Ballorig berechtigt,
die Erfüllung der gegenüber der Gegenpartei eingegangenen Verpflichtungen auszusetzen, bis die
Zahlung erfolgt oder eine angemessene Sicherheit dafür geleistet wurde. Gleiches gilt vor Eintritt des
Verzugs, wenn Ballorig begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit der anderen Partei hat.
Zahlungen der Gegenpartei dienen stets der Begleichung aller geschuldeten Zinsen und Kosten sowie
der anschließenden Begleichung der längsten fälligen Rechnungen, es sei denn, die Gegenpartei
erklärt bei Zahlung ausdrücklich schriftlich, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
Ballorig ist berechtigt, im Hinblick auf die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen des
Vertragspartners von dem Vertragspartner vor Vertragsbeginn Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistungen zu verlangen.
ARTIKEL 7: ANDERE ANWENDBARE HAUSREGELN
Bei Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung stellt Ballorig der anderen Partei eine Kopie der
Hausordnung zur Verfügung.
Ballorig ist verpflichtet, den Text der von ihm verwendeten Hausordnung an einer für alle sichtbaren
Stelle (jedenfalls am Eingang) des Kinderspielparadieses aufzuhängen.
Während der Vertragslaufzeit werden sich die Gegenpartei und der Kunde an diese Hausordnung
halten und die darin festgelegten Regeln strikt einhalten.
Ballorig ist berechtigt, die Hausordnung einmal im Kalenderjahr zu ändern, aufzuheben oder neu
aufzunehmen.
ARTIKEL 8: BESCHWERDEN UND BESCHWERDEBEHANDLUNG
Der Vertragspartner wird seine Beanstandung unverzüglich, spätestens jedoch vor Verlassen des
Kinderspielparadieses bei Ballorig einreichen.
Als Reaktion auf eine Beschwerde versuchen die Parteien, in gegenseitiger Absprache eine Lösung für
die Beschwerde zu finden.
Nach Verlassen des Kinderspielparadieses kann die Gegenpartei noch Beschwerden einreichen,
Ballorig hat jedoch das Recht zu entscheiden, ob und wie mit der Beschwerde umgegangen wird.
Ballorig ist Gelegenheit zu geben, der Beschwerde nachzugehen.
Die Bearbeitung oder das Einreichen von Reklamationen setzt die Zahlungsverpflichtung der anderen
Partei nicht aus.
ARTIKEL 9: HAFTUNG
Der Vertragspartner und der Kunde verbleiben auf eigene Gefahr im Kinderspielparadies. Der
Vertragspartner garantiert und haftet für das Verhalten des Kunden im Hinblick auf die Einhaltung
des Vertrages, dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Hausordnung.
Ballorig erfüllt seine Pflichten wie von einem Unternehmen seiner Branche erwartet, übernimmt
jedoch keine Haftung für Verletzungen, Diebstahl, Verlust oder andere Schäden, einschließlich
Folgeschäden, die aus Handlungen oder Unterlassungen im weitesten Sinne des Wortes resultieren,
es sei denn, er beruht auf grober Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz. Die gleiche
Einschränkung gilt für seine Mitarbeiter oder sonstige Dritte, die Ballorig beauftragt. Dies gilt
unabhängig davon, ob der Schaden der Gegenpartei oder dem Kunden entstanden ist oder wird.
Ballorig haftet auch nicht für Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen von
Gegenparteien oder Kunden selbst verursacht werden.
Unbeschadet der Bestimmungen der anderen Absätze dieses Artikels ist die Haftung von Ballorig –
gleich aus welchem Grund – auf die Höhe des vereinbarten Preises beschränkt. Die Einhaltung dieser
Bestimmung ist die einzige und vollständige Entschädigung.
Unbeschadet der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes dieses Artikels ist Ballorig niemals zu
einer die Versicherungssumme übersteigenden Entschädigung verpflichtet, sofern der Schaden durch
eine von Ballorig abgeschlossene Versicherung gedeckt ist.
Der Vertragspartner verliert seine Rechte gegenüber Ballorig, haftet für alle Schäden und stellt
Ballorig von jeglichen Ansprüchen Dritter auf Schadenersatz frei, wenn und soweit:
A. der oben genannte Schaden durch unsachgemäße und/oder unvereinbare Verwendung der Ware
gemäß den Anweisungen von Ballorig durch die Gegenpartei oder den Kunden verursacht wird;
B. der oben genannte Schaden entstanden ist, weil die Gegenpartei oder der Kunde nicht gemäß den
Anweisungen und/oder Ratschlägen des Personals von Ballorig gehandelt hat.
ARTIKEL 10: STORNIERUNG
Wenn Sie Verbraucher sind (d.h. eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt,
der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden kann), haben Sie das Recht, Ihre Bestellung nach Maßgabe der folgenden
Bestimmungen zu widerrufen.
Bitte beachten Sie: Es besteht kein Widerrufsrecht nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge
gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB bei der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit
Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einem spezifischen Termin oder einen
spezifischen Zeitraum vorsieht. Eine Stornierung durch den Vertragspartner ist nur mit Zustimmung
von Ballorig möglich. Im Falle einer Stornierung innerhalb von 48 Stunden nach Vertragsschluss
schuldet die Gegenpartei Ballorig eine Entschädigung von mindestens 12,00 €, unbeschadet des
Rechts von Ballorig, den tatsächlich erlittenen Schaden geltend zu machen.
Der Vertragspartner haftet gegenüber Dritten für die Folgen der Absage und stellt Ballorig
diesbezüglich schad- und klaglos.
Bereits gezahlte Beträge der Gegenpartei werden nicht zurückerstattet.
ARTIKEL 11: KONKURS, OFFENLEGUNG usw.
Unbeschadet der Bestimmungen der anderen Artikel dieser Geschäftsbedingungen wird der
zwischen der anderen Partei und Ballorig geschlossene Vertrag ohne gerichtliches Eingreifen und
ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf, zum Zeitpunkt der Insolvenzerklärung der anderen Partei
die Verfügungs- und/oder Rechtsfähigkeit über ihr Vermögen oder Teile davon durch Pfändung,
Vormundschaft oder auf sonstige Weise verliert, es sei denn, der Insolvenzverwalter oder
Insolvenzverwalter erkennt die Verpflichtungen aus dem Vertrag als Schulden des Nachlasses.
ARTIKEL 12: HÖHERE GEWALT
Für den Fall, dass die Erfüllung der Ballorig aus dem mit der anderen Partei geschlossenen Vertrag
nicht möglich ist und dies auf einer nicht zurechenbaren Nichteinhaltung seitens Ballorig und/oder
seitens der verantwortlichen Parteien die Durchführung des Vertrages von Ballorig eingeschalteten
Dritten oder bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes bei Ballorig, ist Ballorig berechtigt, den
zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag aufzulösen oder seinen Verpflichtungen gegenüber der
anderen Partei innerhalb angemessener Frist nachzukommen von Ballorig. Tritt die obige Situation
bei teilweiser Erfüllung des Vertrages ein, ist die andere Partei verpflichtet, ihre Verpflichtungen
gegenüber Ballorig bis zu diesem Zeitpunkt zu erfüllen.
Umstände, unter denen eine nicht zurechenbare Nichteinhaltung vorliegt, umfassen: Krieg, Aufruhr,
Mobilmachung, Aufstände im In- und Ausland, staatliche Maßnahmen, Streik und Aussperrung durch
Arbeitnehmer oder die Androhung dieser und ähnlicher Umstände; Störung der zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses bestehenden Währungsbeziehungen; Betriebsunterbrechungen aufgrund von
Feuer, Unfällen oder anderen Vorfällen; und Naturereignisse, unabhängig davon, ob die
Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung bei Ballorig, seinen Lieferanten oder von ihr mit der
Erfüllung der Verpflichtung beauftragten Dritten erfolgt.
Für den Fall, dass die Gegenpartei ihren Verpflichtungen Ballorig gegenüber aus irgendeinem Grund
nicht unverzüglich nachkommt, bei Zahlungseinstellung, Antrag auf (vorläufige) Zahlungseinstellung,
Konkurs, Zwangsvollstreckung, Vermögensabtretung oder Liquidation der Gesellschaft der anderen
Partei, alles, was sie Ballorig aus irgendeinem Vertrag schuldet, sofort und vollständig fällig und
zahlbar.
ARTIKEL 13: ANWENDBARES RECHT UND ZUSTÄNDIGES GERICHT
Der zwischen Ballorig und der anderen Partei geschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich
deutschem Recht. Streitigkeiten aus dem Vertrag werden ebenfalls nach deutschem Recht beigelegt.
Alle Streitigkeiten werden vom zuständigen deutschen Gericht beigelegt, wobei Ballorig jedoch
berechtigt ist, das zuständige Gericht am Sitz von Ballorig auszuwählen.